Geschichte

Durch seine lange Historie hat Treysa viele geschichtliche Aspekte, historische Bauwerke und bedeutsame Sehenswürdigkeiten zu bieten. Es hat aber auch eine Institution, die all diese Aspekte in die Neuzeit gerettet hat und am Leben hält. Mit dem Stadtgeschichtlichen Arbeitskreis kann Treysa mit einer „Geschichtswerkstatt mit zahlreichen Angeboten und Betätigungsmöglichkeiten“ aufwarten.


Über das Festjahr 2026 wird mit der Stadtgeschichtlichen Arbeitskreis unterschiedliche ober- und unterirdischen Stadtführungen, Ausstellungen, Vorträge und Vorführungen zur Geschichte der Stadt präsentieren. Genaueres dazu erscheint hier in Kürze. Wer neugierig ist, kann sich aber auf der Homepage des Vereins – https://www.stadtgeschichtlicher-arbeitskreis.de/ – bereits ein Bild über die Arbeit der „Werkstatt für Geschichte“ ein Bild machen.




Die Stadtwerdung Treysas


Zur Geschichte der Treysaer Stadtrechte und den entsprechenden historischen Hintergründen hat Bernd Raubert vom Stadtgeschichtlicher Arbeitskreis Treysa ein paar äußerst interessante Fakten zusammengetragen.


Auch wenn keine konkrete Stadtwerdungsurkunde vorliegt – selbige gilt als verschollen – gibt es in Urkunden um die Mitte des 13. Jahrhunderts mehrere und ganz unterschiedliche Hinweise auf das Vorhandensein einer Stadt. 


1240  wird in den Urkunden ein ziegenhainischer Schultheiß (scultetus) Namens Meingot und 1254 sechs Schöffen erwähnt, ein Beweis dafür, dass Treysa ein eigenes Gericht hatte, ein rechtliches Kennzeichen einer Stadt im Mittelalter.


• An einer Urkunde des Klosters Haina aus dem Jahre 1270  ist das älteste Stadtsiegel mit dem Ziegenadler und der Umschrift : Sigilum scabinorum ceterumque burgensium in Trese (Siegel der Schöffen und der übrigen Bürger in Treysa) überliefert.


• Im gleichen Jahre wird ein Stadtkommandant (miles de Treise) erwähnt, der wahrscheinlich ein Burgmann und somit der Verteidiger der Burg war. Der Ort hieß damals (1270) oppidum = fester Platz und befass eine Stadtmauer.


• Beim Verkauf des „Hainer Hofes“ in der Burggasse werden im Jahre 1286  die Ortsbewohner mit der lateinischen Bezeichnung „Civitas“ (Bürgerschaft) benannt, eine typische Bezeichnung für die Stadtbevölkerung.


Etwas genauer wird die Annäherung an das eigentliche Stadtwerdungsereignis durch die Denkschrift zur 700 Jahrfeier Stadtrechte Treysa, die 1949 von der Stadt Treysa herausgegeben wurde. Darin beschrieb der Rektor im Ruhestand, Wilhelm Reinert die wichtige Zeitphase wie folgt: Der „Gründer der Stadt und Festung“ Friedrich I. von Ziegenhain stammt aus dem Geschlecht der Thüringer Landgrafen, die damals in Personalunion auch Grafen von Hessen waren. 


So ist es in der „Topogaphia Hassiae“ zu lesen, die 1646  von Matthäus Merian herausgegeben wurde. Diese Eintragung bezieht sich auf Friedrich, den drittgeborenen Sohn des Landgrafen Ludwig II. von Thüringen, der im Jahre 1185  Lukardis von Ziegenhain geheiratet und sich fortan Friedrich I. von Ziegenhain nannte. Er ließ die Burg und die 1120 Meter lange Wehrmauer (1173-1200) um Treysa errichten, doch die Stadtwerdung erfolgte erst nach seinem Tod. Reinert schreibt dazu weiter: Der vom Grafen Friedrich erbaute Teil der Stadt (die Oberstadt) war thüringisch-hessisches Lehen und blieb nach dem Tode des Grafen, der 1229  ohne männlichen Erben starb, im Besitz der Thüringer Landgrafen, während die beiden gräflichen Güter im Stadtgebiet in einem Vertrag von 1233  den Grafen von Ziegenhain ausdrücklich zuerkannt wurden. So entstanden zwei getrennte Herrschaftsgebiete, territoriale Zwerggebilde innerhalb Treysas und dies war hinderlich für die Entwicklung eines Gemeinwesens und mit lästigen Einschränkungen für die Bewohner verbunden. 


Im Jahre 1249  waren die Ziegenhainer Grafen wieder Territorialherren im ganzen Stadtgebiet (B 1, S. 33), denn die Landgräfin Sophie von Brabant, Tochter der hl. Elisabeth, verzichtete zugunsten des Grafen Berthold von Ziegenhain auf ihren Treysaer Lehnbesitz wegen „mannichfacher Dienste“, die ihr der Graf geleistet hatte. Was hatte sie zu dem Lehnverzicht bewogen? 

Mit dem Tode Heinrich Raspes waren im Jahre 1247  die Thüringischen Landgrafen im Mannesstamme erloschen. Damit endete auch die Personalunion zwischen Thüringen und Hessen. 


Schon im Jahre 1243  hatte Markgraf Heinrich von Meißen von Kaiser Friedrich II. die Mitbelehnung für die Landgrafschaft Thüringen erreicht und behauptete dieses Recht auch in dem 1247  beginnenden Erbschaftsstreit. In Hessen hingegen entschieden sich die Stände für Heinrich, das Kind von Brabant, den Enkel der hl. Elisabeth. Seine Mutter, die verwitwete Sophie von Brabant, kämpfte klug und tapfer für das Erbrecht ihres Kindes. Ihr Hauptgegner war der Erzbischof von Mainz, der seine in Hessen liegenden Lehnsgebiete einziehen und in die eigene Verwaltung übernehmen wollte, anstatt sie an den Brabanter neu zu vergeben. Der Streit zog sich wegen einer fehlenden, starken Zentralgewalt im Reich über 18 Jahre hin. Die Landgräfin suchte in dem hin und her des Erbschaftsstreites einen Rückhalt im hessischen Adel, den sie für ihre Sache gewinnen wollte – unter anderen auch durch den Lehnsverzicht in Treysa zugunsten der Grafen von Ziegenhain.


Die Ziegenhainer Grafen Berthold und besonders sein Nachfolger Gottfried IV. sind entschlossen (aber nicht ganz uneigennützig) für die Sache der Landgräfin eingetreten. Es waren gerade die hessischen Adligen, die unter Führung des Grafen Gottfried von Ziegenhain die Entscheidung zugunsten des Hauses Brabant herbeiführten. Sie traten dem Erzbischof Werner zuletzt unter Gottfrieds Leitung so zahlreich und entschieden entgegen, dass der geistliche Herrscher den Kampf aufgab und Frieden schloss - im Jahre 1263 in Langsdorf bei Lich (B 11, S. 33). Im Kampfe um die Ansprüche in Thüringen siegte letztlich Markgraf Heinrich von Meißen. In Hessen übernahm Heinrich aus dem Hause Brabant als Heinrich I. 1265 die landgräfliche Herrschaft.


Diese Zusammenhänge zeigen, wie der Gang der hessischen Geschichte in diesen entscheidenden Jahren sehr förderlich für die Stadtwerdung von Treysas war, denn die Abtretung des landgräflich-thüringischen Lehens in Treysa an die Grafen von Ziegenhain und die damit verbundene Vereinigung des oberen und unteren Treysa unter einem Territorialherren im Jahre 1249  war von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung unseres Ortes zur Stadt.


Bernd Raubert,  Stadtgeschichtlicher Arbeitskreis e.V.